Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für das Online-Bewerbungsverfahren verantwortliche Stelle
Informationsblatt zum Datenschutz für Bewerber
Guten Tag und danke – wir freuen uns über Ihr Interesse, bei uns zu arbeiten!
Ihre Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz und informelle Selbstbestimmung nehmen wir sehr ernst. Daher möchten wir Sie gern über folgendes informieren:
Als Ihr potentieller Arbeitgeber sind wir ab der Bewerbungsphase verantwortlich für die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten.
Sie erreichen uns wie folgt:
Personalbüro
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind:
Herr Jens Rosseburg, Datenschutz / Buchhaltung
Lüneburger Straße 21, 21368 Dahlenburg
Wir erheben Daten von Ihnen. Welche? Woher? Wie lange? und dürfen wir das überhaupt?
Eine übersichtliche Antwort auf diese Fragen können Sie nachfolgend entnehmen:
Name, Erreichbarkeitsdaten, sonstige Daten aus der Bewerbung
Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung dieser Daten besteht in der Bewerbungsphase noch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen oder bei dauerhaftem Fehlen zur Unmöglichkeit der Einstellung führen kann.
Wem übermitteln wir die Daten? Und: Verlassen die Daten die Europäische Union oder den europäischen Wirtschaftsraum?
Wir übermitteln die Daten an niemanden.
Warum speichern wir Ihre Daten im Falle einer Absage für sechs Monate?
Natürlich sagen wir niemandem gern ab. In den Fällen, in denen dies leider geschieht, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten für weitere sechs Monate. Hierbei berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zulässig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Unser berechtigtes Interesse leiten wir aus §15 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab. Nach dieser Vorschrift muss ein Entschädigungsanspruch nach einer Diskriminierung innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt im Bewerbungsverfahren mit dem Zugang der Ablehnung. Nach unserem Dafürhalten ist, sofern sechs Monate nach Absage noch keine Beschwerde bekannt ist, nicht davon auszugehen, dass eine solche gegeben ist, so dass wir bis dahin zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch) die Daten speichern dürfen. Sofern Sie einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot geltend machen, dürfen wir Daten bis zum Abschluss das Vorgangs speichern; auch dies zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch).
Welche Rechte haben Sie?
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
Weiter steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Der Ordnung halber weisen wir daraufhin, dass diese Rechte ggf. an Voraussetzungen geknüpft sind, auf deren Vorliegen wir bestehen werden.
Guten Tag und danke – wir freuen uns über Ihr Interesse, bei uns zu arbeiten!
Ihre Rechte auf Privatsphäre, Datenschutz und informelle Selbstbestimmung nehmen wir sehr ernst. Daher möchten wir Sie gern über folgendes informieren:
Als Ihr potentieller Arbeitgeber sind wir ab der Bewerbungsphase verantwortlich für die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten.
Sie erreichen uns wie folgt:
Personalbüro
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind:
Herr Jens Rosseburg, Datenschutz / Buchhaltung
Lüneburger Straße 21, 21368 Dahlenburg
Wir erheben Daten von Ihnen. Welche? Woher? Wie lange? und dürfen wir das überhaupt?
Eine übersichtliche Antwort auf diese Fragen können Sie nachfolgend entnehmen:
Name, Erreichbarkeitsdaten, sonstige Daten aus der Bewerbung
- Quelle: Ihre Bewerbung an uns
- Zweck: Begründung eines Beschäftigtenverhältnisses
- Speicherungsdauer:
- Bei Zustandekommen des Beschäftigtenverhältnisses: bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist, i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Beschäftigtenverhältnisses
- Bei Nichtzustandekommen des Beschäftigtenverhältnisses: bis sechs Monate nach unserer Mitteilung darüber Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. §26 Absatz 1 BDSG
- Quelle: Aus dem Bewerbungsgespräch heraus, angefertigt von einem Inhaber / Geschäftsführer und / oder einem anwesenden Mitarbeiter aus der für Sie in Betracht kommenden Fachabteilung
- Zweck: Begründung eines Beschäftigtenverhältnisses
- Speicherungsdauer:
- Bei Zustandekommen des Beschäftigtenverhältnisses: bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist, i.d.R. 10 Jahre nach Ende des Beschäftigtenverhältnisses
- Bei Nichtzustandekommen des Beschäftigtenverhältnisses: bis sechs Monate nach unserer Mitteilung darüber Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i.V.m. §26 Absatz 1 BDSG
Eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung dieser Daten besteht in der Bewerbungsphase noch nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Fehlen einiger oder aller Daten gelegentlich zu Nachfragen oder bei dauerhaftem Fehlen zur Unmöglichkeit der Einstellung führen kann.
Wem übermitteln wir die Daten? Und: Verlassen die Daten die Europäische Union oder den europäischen Wirtschaftsraum?
Wir übermitteln die Daten an niemanden.
Warum speichern wir Ihre Daten im Falle einer Absage für sechs Monate?
Natürlich sagen wir niemandem gern ab. In den Fällen, in denen dies leider geschieht, speichern wir Ihre Bewerbungsdaten für weitere sechs Monate. Hierbei berufen wir uns auf Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten zulässig, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Unser berechtigtes Interesse leiten wir aus §15 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab. Nach dieser Vorschrift muss ein Entschädigungsanspruch nach einer Diskriminierung innerhalb einer Frist von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt im Bewerbungsverfahren mit dem Zugang der Ablehnung. Nach unserem Dafürhalten ist, sofern sechs Monate nach Absage noch keine Beschwerde bekannt ist, nicht davon auszugehen, dass eine solche gegeben ist, so dass wir bis dahin zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch) die Daten speichern dürfen. Sofern Sie einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot geltend machen, dürfen wir Daten bis zum Abschluss das Vorgangs speichern; auch dies zur Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen (Verteidigung gegen einen Entschädigungsanspruch).
Welche Rechte haben Sie?
Ihnen stehen folgende Rechte zu:
- Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die über Sie gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Recht auf Löschung der Daten: Wenn Sie dies wünschen, löschen wir alle bei uns gespeicherten personenbezogene Daten von Ihnen, es sei denn, wir sind gesetzlich verpflichtet, die Daten für einen bestimmten Zeitraum zu speichern.
- Recht auf Berichtigung der Daten: Sollten wir personenbezogene Daten von Ihnen gespeichert haben, die inhaltlich nichtzutreffend sind, so ändern wir diese entsprechend.
- Recht auf Datenübertragung: Wenn Sie dies wünschen, dann erhalten Sie per E-Mail eine Kopie Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogen Daten in einem gängigen Dateiformat.
Weiter steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Der Ordnung halber weisen wir daraufhin, dass diese Rechte ggf. an Voraussetzungen geknüpft sind, auf deren Vorliegen wir bestehen werden.